Anmeldung:
Die Anmeldung hat bis zum angeführten Anmeldeschluss, allenfalls bis spätestens 1 Woche vor Kursbeginn zu erfolgen. Die Interessenten werden nach dem Datum der Anmeldung gereiht.
Kursbeiträge:
Der angegebene Teilnehmerbeitrag ist, wenn nicht anders angegeben, vor Veranstaltungsbeginn fällig. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind, sofern nicht anders angeführt, nicht im Teilnehmerbeitrag enthalten. Bei geförderten Veranstasltungen ist die Bedingung für den Erhalt der Förderung eine 80%ige Anwesenheit. Bei Nichterfüllung der Anwesenheitspflicht muss der volle Teilnehmerbetrag (inkl. Förderbetrag) bezahlt werden.
Förderungen:
Zur Zeit der Drucklegung dieses Bildungsprogramms kann die Förderhöhe aus EU-, Bundes- und Landesmitteln nicht exakt zugesagt werden. Die Angabe der geförderten Kursbeiträge erfolgt daher aufgrund der Erfahrungen des Vorjahres, wo Förderbeträge von 30 bis 83% möglich waren. Diese Seminare sind mit dem zusatz "nach Abzug der beantragten Förderung" versehen. Die endgültigen Fördersätze für 2007/08 werden von der Förderstelle in der NÖ Landesregierung zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
Stornobedingungen:
Die Anmeldung kann bis zehn Tage vor Beginn storniert werden. Bei Stornierungen innerhalb der letzten zehn Tage behält sich Land-Impulse die Vorschreibung von 30 % des Teilnehmerbeitrages als Stornogebühr vor. Die Nominierung und Entsendung eines Ersatzteilnehmers ist gerne möglich.
Absage von Veranstaltungen:
Das Zustandekommen einer Veranstaltung hängt von einer Mindestteilnhemerzahl ab. Der Veranstalter behält sich Änderungen von Terminen, Beginnzeiten, Veranstaltungsorten sowie enventuelle Absagen vor. Die Teilnehmer werden rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Aus Absagen oder Terminverschiebungen können keine Ersatzansprüche abegeleitet werden.
Teilnahmebestätigung:
Bei Kursen und Seminaren erhalten die Teilnehmer nach mindestens 80%iger Anwesenheit auf Wunsch eine Teilnahmebestätigung.
Zertifikate:
Für längere Ausbildungslehrgänge (Zertifikatslehrgänge) werden Zertifikate, die durch einen Erlass des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft geregelt sind, für Kursteilnehmer ausgestellt und überreicht. |